Für Ihre Meldung auf einen Verstoß im Sinne des Lieferkettengesetz, stellen wir Ihnen diesen digitalen Meldekanal zur Verfügung. Vertraulichkeit, auf Wunsch Anonymität und einen Zugriff nur durch unsere Meldestelle und Sie stellen wir damit sicher.
Hier können Sie uns jederzeit und auf Wunsch anonym eine Meldung im Sinne des Lieferkettengesetz auf einen Verstoß geben. Sie werden dabei Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
Ombudsstelle von Autoland AG Reinhard Munser externer Datenschutzbeauftragter AAIC Soft Systems GmbH An der Hebemärchte 15 04316 Leipzig Deutschland Telefon +4915114742380 E-Mail: aaic-meldeportal@gpm-meissen.de
Autoland AG Am Großen Wannsee 52 14109 Berlin Deutschland Firmenzentrale und Postanschrift Werner-von-Siemens-Str. 2 06796 Brehna Deutschland
Tel.: +49 (0)34954 4999-72 (Mo-Fr 9-18Uhr) Fax.: +49 (0)34954 4999-78 Internet: https://autoland.de E-Mail: info@autoland.de
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Nützliches zur Abgabe Ihrer Meldung
Im Folgenden werden Sie Schritt für Schritt durch die Abgabe Ihrer Meldung an uns geführt.
Möchten Sie uns Ihren Namen nicht mitteilen, respektieren wir diese Entscheidung. Auch dann können Sie über dieses Hinweisgebersystem anonym mit uns kommunizieren. Da sich im Laufe der Bearbeitung Ihrer Meldung wichtige Rückfragen ergeben können, freuen wir uns, wenn Sie von der Möglichkeit eines Dialogs Gebrauch machen und so die Aufklärung weiter unterstützen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
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Bitte tragen Sie die Informationen in das Meldeformular ein
Bitte vergewissern Sie sich, dass die hochgeladenen Dateien keinen Informationen enthalten, die Sie nicht mitteilen möchten. Beachten Sie bitte auch, dass Dateien versteckte Informationen über Urheber oder personenbezogene Daten enthalten können. Dies trifft insbesondere auf Office-Dateien (wie etwa XLS, XLSX, DOC, DOCX etc.) und Bilddateien (wie etwa JPEG, PNG, GIF etc.) zu. Bitte entfernen Sie diese Informationen gegebenenfalls vor dem Hochladen.
PDF, DOCX, DOC, ODT, XLSX, XLS, ODS, PPTX, PPT, ODP, ACCDB, MDB, TXT, LOG, XML, PNG, JPG, GIF, SVG, MP3, WMA, MP4, MOV, AVI, WMV, ZIP. Insgesamt bis zu 20 MB
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Vielen Dank! Ihre Meldung wird schnellstmöglich von unserer Meldestelle bearbeitet. Informationen über den weiteren Verlauf Ihrer Meldung oder Rückfragen unsererseits erhalten Sie in Ihrem geschützten Bereich. Um diese anzusehen, loggen Sie sich mit Ihrer unten angezeigten Melde-ID und Ihrem selbst gewählten Passwort in Ihren geschützten Bereich ein.
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.
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